Mietvertrag
Zur unbefristeten Vermietung
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Seien Sie vorsichtig bei älteren Mietvertragsmustern: Die aktuelle Rechtsprechung kann diese schon längst überholt haben. Mit unserem smarten Assistenten erstellen Sie schnell und einfach Ihren persönlichen Mietvertrag nach aktuellen Standards. Unser Assistent hilft ihnen dabei, das optimal zu Ihnen und Ihrer Wohnung passende Dokument zu generieren: hoch individualisiert und speziell auf Ihre Situation bezogen. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihres persönlichen Mietvertrags zum Download.
Angaben zu Mieter und Vermieter
In diesem Abschnitt werden die Angaben von Mieter und Vermieter festgehalten.
Werden die Angaben der Vertragsparteien nicht genau festgehalten, kann im Streitfall der Vertrag für unwirksam erklärt werden. Zur genauen Definition der Parteien zählt auch die Rechtsform, da der juristische Status Konsequenzen nach sich zieht, etwa im Bereich der Haftung. Schließen Sie etwa als Privatperson oder als Firma den Vertrag? Oder sind Sie der gesetzliche Vertreter für jemand anderen?
Räume und Ergänzungen
In diesem Abschnitt geben Sie an: die Adresse, die Größe der Wohnung und wie viele Räume die Wohnung hat. Das sollte mindestens ein Zimmer sein, aber auch alle möglichen Gemeinschaftsräume aufzählen, wie Wasch- und Trockenplätze. Die Regelung zu den Gemeinschaftsräumen findet sich normalerweise auch nochmal in der Hausordnung. Optional können Küche und Bad, aber auch Ergänzungen wie Garten, Speicher, Keller oder Garage und Stellplatz angegeben werden.
Die Definition des Wohn- und Nutzraums dient nicht nur zu Orientierung, sondern steckt den Obhutsbereich für Mieter und Vermieter ab. Es regelt also, wer für welche Fläche verantwortlich ist. Wer den Obhutsbereich nicht genau festlegt, entbindet den Mieter von seinen Pflichten. Dann wären Mieter beispielsweise nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Instandhaltung selbst zu regeln oder Mängel anzuzeigen.
Schlüssel
In diesem Abschnitt können Sie die Schlüssel angeben, die zur Wohnung gehören und bei Ein- und Auszug abgegeben werden. Denken Sie daran, neben Haus- und Wohnungstür auch mögliche Ergänzungen aufzuführen, wie Keller, Speicher oder Garage.
Schlüssel, die nicht im Mietvertrag vermerkt sind, können Sie bei Auszug nicht zurückverlangen. Bedenken Sie auch, dass die Schlüssel eine reguläre Zugangsberechtigung zu Ihrem Eigentum sind. Ohne Aufzeichnung haben Sie kaum Handhabe, nicht genehmigte Nachschlüssel zu unterbinden.
Miete
In diesem Abschnitt wird angeben:
Außerdem werden die Nebenkosten ausgewiesen.
Wer sein Eigentum vermietet, will dafür auch eine Gegenleistung: die Miete. Für den Mieter sind dabei zwei Zahlen wichtig: Die Gesamthöhe der Miete und die Zusammensetzung. Neben der Vergütung des Vermieters sollten aber alle Nebenkosten getrennt ausgewiesen werden, etwa Abwasser, Müllabfuhr und der gemeinsame Strom des Flurs. Denn erfahrungsgemäß schwanken diese Nebenkosten und der Mieter soll nicht annehmen, dass Sie die Miete erhöhen, nur weil der Strom teurer wird.
Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
Da der Mietvertrag unbefristet ist, wird in diesem Abschnitt vor allem der Vertragsbeginn festgelegt, also der erste mögliche Einzugstermin.
Zusätzlich wird der Anspruch auf Eigenbedarf seitens des Vermieters ausgeschlossen. Auch die automatische Verlängerung nach einer Kündigung wird ausgeschlossen, um zu verhindern, dass der Mieter die Wohnung oder Ergänzungsräume trotz Kündigung weiter nutzt. Dieser Ausschluss hat den Vorteil, dass Sie direkt geeignete Schritte zur Räumung einleiten können, falls der Mieter nicht fristgerecht auszieht.
Übrigens sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie nur mündliche einen früheren Einzugstermin erlauben: mündliche Absprachen sind immer schwer nachweisbar. Im Schadensfall tragen Sie dann die Kosten häufig selbst.
Mietkaution
In diesem Abschnitt wird die Höhe der Mietkaution festgehalten.
Das Gesetz legt die Mietkaution auf maximal drei Nettokaltmieten fest. Sie soll als Mietsicherheit dienen, die vor Mietausfall und Schäden an der Mietsache schützt. Als Vermieter haben Sie aber die Pflicht, diese Kaution unabhängig von Ihrem eigenen Kapital aufzubewahren.
Zustand der Mieträume
In juristischem Stil: In diesem Abschnitt wird dem Mieter der Gebrauch der Mieträume im protokollierten Zustand genehmigt und eventuelle Mängel von Mieter als vertragsgemäß akzeptiert.
In anderen Worten: In diesem Abschnitt bestätigt der Mieter, dass es die Mängel gibt und dass sie nicht direkt beseitigt werden müssen. Maßgeblich für diese akzeptierten Mängel ist das Abnahmeprotokoll, das den Zustand der Mietsache vor Einzug festhält. Sie sollten das Protokoll unbedingt als Anlage angeben, da Sie als Vermieter nur so bei zusätzlichen Mängeln nachweisen können, dass sich der Zustand der Wohnung verschlechtert hat.
Schönheitsreparaturen
In diesem Abschnitt werden die Pflichten des Mieters zu Schönheitsreparaturen geregelt und die Richtintervalle für die Reparaturen festgelegt.
Dem Mieter können grundsätzlich nur bestimmte Schönheitsreparaturen aufgetragen werden, wie das Streichen der Wände und Lackieren der Heizkörper. Um die Wohnung zu erhalten, ist es trotzdem sinnvoll, Richtintervalle für die Maßnahmen festzulegen. Welche Qualität die Reparaturen haben müssen, ist in §243 BGB geregelt.
Instandhaltung
In diesem Abschnitt wird die Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht des Mieters gegenüber der Mietsache geregelt. Gleichzeitig werden die Folgen bestimmt, die eintreten, wenn der Mieter seine Pflichten vernachlässigt. Zum Beispiel Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, wenn Sie als Vermieter bereits mehrfach gemahnt haben.
Zu den üblichen Pflichten zählt zum Beispiel, die Zimmer ausreichend zu lüften oder Besucher zu bitten, pfleglich mit Wohnung und Treppenhaus umzugehen. Bedenken Sie: Hält sich der Mieter nicht an diese Pflichten, ist bei Schaden der Mieter haftbar.
Benutzung der Mietsache
Was genau darf der Mieter mit der Wohnung tun? In diesem Abschnitt wird geregelt, was der Mieter mit der Wohnung tun darf und für welche Zwecke oder Maßnahmen der Mieter eine Genehmigung durch den Vermieter benötigt. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Um- und Einbau, die die Wohnung wesentlich verändern.
Kleine Reparaturen
In diesem Abschnitt wird die Zuständigkeit für Kleinstreparaturen geregelt. Außerdem wird aufgelistet, wie hoch der finanzielle Aufwand der Mieter für diese Reparaturen sein darf. Die Auflistung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Kleinere Reparaturen von sogenannten Bagatellschäden werden immer vom Mieter getragen. Unabhängig davon, ob der Mieter sie verschuldet hat oder nicht. Übersteigen die Kosten für die Reparaturen den festgelegten Betrag, müssen Sie als Vermieter alle weiteren Kosten für dieses Jahr tragen. Dieser Abschnitt führt daneben die häufigsten Bereiche auf, in denen Bagatellschäden auftreten. Im Dialog mit dem Mieter kann Ihnen diese Liste als Orientierung dienen, wer wofür zuständig ist.
Betreten des Mietobjekts durch den Vermieter
Dieser Abschnitt regelt, wann der Vermieter Zugangsrechte zur Wohnung und den ergänzenden Raumen hat.
Beachten Sie, dass das Gesetz dem Mieter ein Recht auf Privatsphäre gibt und Sie keinen uneingeschränkten Zutritt verlangen können. Es gibt aber für Vermieter zwei Ausnahmen:
Dieser Abschnitt hilft Ihnen, eine gangbare Balance zwischen Kontrolle und Mieterrecht zu finden.
Hausordnung
In diesem Abschnitt wird die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrags erklärt.
Die Hausordnung ist ein wichtiges Hilfsmittel, um das friedliche Zusammenleben zwischen Bewohnern eines Hauses zu regeln. Damit die Hausordnung für den Mieter gilt, muss sie allerdings Teil des Mietvertrags sein, also deutlich aufgeführt sein. Sie sollten die Hausordnung insbesondere dann beifügen, wenn Sie als Vermieter nicht Eigentümer des Hauses sind und etwa eine Eigentümerversammlung über die Hausordnung entscheidet. So vermeiden Sie mögliche rechtliche Konsequenzen, falls der Mieter gegen die Hausordnung verstößt.
Ende des Mietverhältnisses
In diesem Abschnitt wird der Zustand der Wohnung und Ergänzungen bei Übergabe geregelt. Hier wird festgelegt, dass fristnah fällige und notwendige Schönheitsreparaturen vom Mieter anteilig auszugleichen sind. Das hat den Vorteil, dass Sie die kosten für diese Reparaturen nicht allein tragen müssen. Außerdem werden die nötigen Maßnahmen zur Wohnungsübergabe, wie Schlüssel- und Übergabeprotokoll, aufgeführt.
Schlussformalien
In diesem Abschnitt werden die üblichen Formalien aufgeführt. So wird zum Beispiel festgelegt, dass alle Absprachen zwischen Mieter und Vermieter nur schriftlich gültig sind.
Schon um Zeit zu sparen, werden Genehmigungen oder Aufforderungen gern in mündlicher Form erteilt. Diese mündlichen Absprachen sind allerdings schwer nachweisbar und damit kaum durchzusetzen. Auch wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Mieter haben, sollten Absprachen auch immer schriftlich dokumentiert werden: für den Schadensfall und zur verbindlichen Orientierung von Mieter und Vermieter.
Für jede Immobilienart gibt es unterschiedliche Regeln, Voraussetzungen, Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt. Deswegen ist vor allem die Form des Mietvertrags wichtig. Im Gegensatz zum befristeten Mietvertrag müssen Sie nicht nur den Wohnraum und zum Beispiel den Keller genau beschreiben, sondern auch die Pflichten wie Langzeitpflege und Schönheitsreparaturen.
Wie können Sie sicherstellen, dass Sie die Wohnung bei Bedarf besichtigen können? Wie verpflichten Sie Ihren Mieter zu einem pfleglichen Umgang mit der Einrichtung? Wie hoch sollte die Mietkaution ausfallen? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator beugen Sie gleichzeitig schwammigen Formulierungen vor, die später hinaus zu Schwierigkeiten führen könnten. Durch den Generator wird das Dokument auf Ihre Situation angepasst: so können keine wichtigen Angaben vergessen werden oder unpassende Textteile zu unnötigen Verzögerungen führen.
zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung
Udo Renshin,
Fachanwalt für Immobilien- und Mietrecht.
Seien Sie vorsichtig bei älteren Mietvertragsmustern: Die aktuelle Rechtsprechung kann diese schon längst überholt haben. Mit unserem smarten Assistenten erstellen Sie schnell und einfach Ihren persönlichen Mietvertrag nach aktuellen Standards. Unser Assistent hilft ihnen dabei, das optimal zu Ihnen und Ihrer Wohnung passende Dokument zu generieren: hoch individualisiert und speziell auf Ihre Situation bezogen. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihres persönlichen Mietvertrags zum Download.
Angaben zu Mieter und Vermieter
In diesem Abschnitt werden die Angaben von Mieter und Vermieter festgehalten.
Werden die Angaben der Vertragsparteien nicht genau festgehalten, kann im Streitfall der Vertrag für unwirksam erklärt werden. Zur genauen Definition der Parteien zählt auch die Rechtsform, da der juristische Status Konsequenzen nach sich zieht, etwa im Bereich der Haftung. Schließen Sie etwa als Privatperson oder als Firma den Vertrag? Oder sind Sie der gesetzliche Vertreter für jemand anderen?
Räume und Ergänzungen
In diesem Abschnitt geben Sie an: die Adresse, die Größe der Wohnung und wie viele Räume die Wohnung hat. Das sollte mindestens ein Zimmer sein, aber auch alle möglichen Gemeinschaftsräume aufzählen, wie Wasch- und Trockenplätze. Die Regelung zu den Gemeinschaftsräumen findet sich normalerweise auch nochmal in der Hausordnung. Optional können Küche und Bad, aber auch Ergänzungen wie Garten, Speicher, Keller oder Garage und Stellplatz angegeben werden.
Die Definition des Wohn- und Nutzraums dient nicht nur zu Orientierung, sondern steckt den Obhutsbereich für Mieter und Vermieter ab. Es regelt also, wer für welche Fläche verantwortlich ist. Wer den Obhutsbereich nicht genau festlegt, entbindet den Mieter von seinen Pflichten. Dann wären Mieter beispielsweise nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Instandhaltung selbst zu regeln oder Mängel anzuzeigen.
Schlüssel
In diesem Abschnitt können Sie die Schlüssel angeben, die zur Wohnung gehören und bei Ein- und Auszug abgegeben werden. Denken Sie daran, neben Haus- und Wohnungstür auch mögliche Ergänzungen aufzuführen, wie Keller, Speicher oder Garage.
Schlüssel, die nicht im Mietvertrag vermerkt sind, können Sie bei Auszug nicht zurückverlangen. Bedenken Sie auch, dass die Schlüssel eine reguläre Zugangsberechtigung zu Ihrem Eigentum sind. Ohne Aufzeichnung haben Sie kaum Handhabe, nicht genehmigte Nachschlüssel zu unterbinden.
Miete
In diesem Abschnitt wird angeben:
Außerdem werden die Nebenkosten ausgewiesen.
Wer sein Eigentum vermietet, will dafür auch eine Gegenleistung: die Miete. Für den Mieter sind dabei zwei Zahlen wichtig: Die Gesamthöhe der Miete und die Zusammensetzung. Neben der Vergütung des Vermieters sollten aber alle Nebenkosten getrennt ausgewiesen werden, etwa Abwasser, Müllabfuhr und der gemeinsame Strom des Flurs. Denn erfahrungsgemäß schwanken diese Nebenkosten und der Mieter soll nicht annehmen, dass Sie die Miete erhöhen, nur weil der Strom teurer wird.
Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
Da der Mietvertrag unbefristet ist, wird in diesem Abschnitt vor allem der Vertragsbeginn festgelegt, also der erste mögliche Einzugstermin.
Zusätzlich wird der Anspruch auf Eigenbedarf seitens des Vermieters ausgeschlossen. Auch die automatische Verlängerung nach einer Kündigung wird ausgeschlossen, um zu verhindern, dass der Mieter die Wohnung oder Ergänzungsräume trotz Kündigung weiter nutzt. Dieser Ausschluss hat den Vorteil, dass Sie direkt geeignete Schritte zur Räumung einleiten können, falls der Mieter nicht fristgerecht auszieht.
Übrigens sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie nur mündliche einen früheren Einzugstermin erlauben: mündliche Absprachen sind immer schwer nachweisbar. Im Schadensfall tragen Sie dann die Kosten häufig selbst.
Mietkaution
In diesem Abschnitt wird die Höhe der Mietkaution festgehalten.
Das Gesetz legt die Mietkaution auf maximal drei Nettokaltmieten fest. Sie soll als Mietsicherheit dienen, die vor Mietausfall und Schäden an der Mietsache schützt. Als Vermieter haben Sie aber die Pflicht, diese Kaution unabhängig von Ihrem eigenen Kapital aufzubewahren.
Zustand der Mieträume
In juristischem Stil: In diesem Abschnitt wird dem Mieter der Gebrauch der Mieträume im protokollierten Zustand genehmigt und eventuelle Mängel von Mieter als vertragsgemäß akzeptiert.
In anderen Worten: In diesem Abschnitt bestätigt der Mieter, dass es die Mängel gibt und dass sie nicht direkt beseitigt werden müssen. Maßgeblich für diese akzeptierten Mängel ist das Abnahmeprotokoll, das den Zustand der Mietsache vor Einzug festhält. Sie sollten das Protokoll unbedingt als Anlage angeben, da Sie als Vermieter nur so bei zusätzlichen Mängeln nachweisen können, dass sich der Zustand der Wohnung verschlechtert hat.
Schönheitsreparaturen
In diesem Abschnitt werden die Pflichten des Mieters zu Schönheitsreparaturen geregelt und die Richtintervalle für die Reparaturen festgelegt.
Dem Mieter können grundsätzlich nur bestimmte Schönheitsreparaturen aufgetragen werden, wie das Streichen der Wände und Lackieren der Heizkörper. Um die Wohnung zu erhalten, ist es trotzdem sinnvoll, Richtintervalle für die Maßnahmen festzulegen. Welche Qualität die Reparaturen haben müssen, ist in §243 BGB geregelt.
Instandhaltung
In diesem Abschnitt wird die Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht des Mieters gegenüber der Mietsache geregelt. Gleichzeitig werden die Folgen bestimmt, die eintreten, wenn der Mieter seine Pflichten vernachlässigt. Zum Beispiel Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, wenn Sie als Vermieter bereits mehrfach gemahnt haben.
Zu den üblichen Pflichten zählt zum Beispiel, die Zimmer ausreichend zu lüften oder Besucher zu bitten, pfleglich mit Wohnung und Treppenhaus umzugehen. Bedenken Sie: Hält sich der Mieter nicht an diese Pflichten, ist bei Schaden der Mieter haftbar.
Benutzung der Mietsache
Was genau darf der Mieter mit der Wohnung tun? In diesem Abschnitt wird geregelt, was der Mieter mit der Wohnung tun darf und für welche Zwecke oder Maßnahmen der Mieter eine Genehmigung durch den Vermieter benötigt. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Um- und Einbau, die die Wohnung wesentlich verändern.
Kleine Reparaturen
In diesem Abschnitt wird die Zuständigkeit für Kleinstreparaturen geregelt. Außerdem wird aufgelistet, wie hoch der finanzielle Aufwand der Mieter für diese Reparaturen sein darf. Die Auflistung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Kleinere Reparaturen von sogenannten Bagatellschäden werden immer vom Mieter getragen. Unabhängig davon, ob der Mieter sie verschuldet hat oder nicht. Übersteigen die Kosten für die Reparaturen den festgelegten Betrag, müssen Sie als Vermieter alle weiteren Kosten für dieses Jahr tragen. Dieser Abschnitt führt daneben die häufigsten Bereiche auf, in denen Bagatellschäden auftreten. Im Dialog mit dem Mieter kann Ihnen diese Liste als Orientierung dienen, wer wofür zuständig ist.
Betreten des Mietobjekts durch den Vermieter
Dieser Abschnitt regelt, wann der Vermieter Zugangsrechte zur Wohnung und den ergänzenden Raumen hat.
Beachten Sie, dass das Gesetz dem Mieter ein Recht auf Privatsphäre gibt und Sie keinen uneingeschränkten Zutritt verlangen können. Es gibt aber für Vermieter zwei Ausnahmen:
Dieser Abschnitt hilft Ihnen, eine gangbare Balance zwischen Kontrolle und Mieterrecht zu finden.
Hausordnung
In diesem Abschnitt wird die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrags erklärt.
Die Hausordnung ist ein wichtiges Hilfsmittel, um das friedliche Zusammenleben zwischen Bewohnern eines Hauses zu regeln. Damit die Hausordnung für den Mieter gilt, muss sie allerdings Teil des Mietvertrags sein, also deutlich aufgeführt sein. Sie sollten die Hausordnung insbesondere dann beifügen, wenn Sie als Vermieter nicht Eigentümer des Hauses sind und etwa eine Eigentümerversammlung über die Hausordnung entscheidet. So vermeiden Sie mögliche rechtliche Konsequenzen, falls der Mieter gegen die Hausordnung verstößt.
Ende des Mietverhältnisses
In diesem Abschnitt wird der Zustand der Wohnung und Ergänzungen bei Übergabe geregelt. Hier wird festgelegt, dass fristnah fällige und notwendige Schönheitsreparaturen vom Mieter anteilig auszugleichen sind. Das hat den Vorteil, dass Sie die kosten für diese Reparaturen nicht allein tragen müssen. Außerdem werden die nötigen Maßnahmen zur Wohnungsübergabe, wie Schlüssel- und Übergabeprotokoll, aufgeführt.
Schlussformalien
In diesem Abschnitt werden die üblichen Formalien aufgeführt. So wird zum Beispiel festgelegt, dass alle Absprachen zwischen Mieter und Vermieter nur schriftlich gültig sind.
Schon um Zeit zu sparen, werden Genehmigungen oder Aufforderungen gern in mündlicher Form erteilt. Diese mündlichen Absprachen sind allerdings schwer nachweisbar und damit kaum durchzusetzen. Auch wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Mieter haben, sollten Absprachen auch immer schriftlich dokumentiert werden: für den Schadensfall und zur verbindlichen Orientierung von Mieter und Vermieter.
Udo Renschin,
Fachanwalt für Immobilien- und Mietrecht.
Der Mietvertrag entspricht dem in Deutschland üblichen Aufbau und Formulierungen nach aktuellen Standards.
Bewusst intuitiv gestaltet führt Sie der smarte Assistent durch die Vertragserstellung: mit Abfrage aller relevanten Aspekte.
Sparen Sie Zeit und Geld: erstellen Sie unkompliziert perfekt formulierte Mietverträge.
Für jede Immobilienart gibt es unterschiedliche Regeln, Voraussetzungen, Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt. Deswegen ist vor allem die Form des Mietvertrags wichtig. Im Gegensatz zum befristeten Mietvertrag müssen Sie nicht nur den Wohnraum und zum Beispiel den Keller genau beschreiben, sondern auch die Pflichten wie Langzeitpflege und Schönheitsreparaturen.
Wie können Sie sicherstellen, dass Sie die Wohnung bei Bedarf besichtigen können? Wie verpflichten Sie Ihren Mieter zu einem pfleglichen Umgang mit der Einrichtung? Wie hoch sollte die Mietkaution ausfallen? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator schützen Sie sich gleichzeitig vor schwammigen Formulierungen, die sonst später Schwierigkeiten bereiten können. Der Generator passt das Dokument auch auf Ihre Situation an: So können Sie keine wichtigen Angaben vergessen und unpassende Textteile führen nicht zu langen Verzögerungen.
zum Erstellen Ihres Mietvertrags
Der Generator ist dialoggesteuert: Sie werden gebeten, ein paar einfache Fragen zu beantworten.
Durch Ihre Antworten entscheidet der Generator automatisch, welche Leerstellen des Textes ergänzt und welche Textteile entfernt werden müssen. Es ist daher wichtig, alle Fragen zu beantworten, da sonst unerwünschte Leerstellen bleiben oder nicht benötigte Textteile nicht korrekt getilgt werden.
Wenn Sie alles ausgefüllt haben, klicken Sie einfach auf ‘Dokument jetzt generieren’ und Ihr unterschriftsfertiges PDF wird direkt erzeugt. Probieren Sie es gleich selbst!
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung. Was passiert, wenn es fehlt, erklärt sich fast schon selbst. Warum die Hausordnung nicht fehlen darf, daran wird selten gedacht. Dabei ist die Hausordnung eigentlich ein wichtiges Dokument: es regelt das friedliche Zusammenleben und die pflegliche Nutzung geteilter Fläche, wie Hausflure oder Hof. Im Ernstfall bietet sie Ihnen als Vermieter sogar einen rechtswirksamen Kündigungsgrund. Bei Vertragsabschluss sind andere häufige Anlagen: Ausnahmegenehmigung für Tierhaltung oder vorab besprochene Installationsmaßnahmen. Die können als einzelne Dokumente aber auch ohne Aufnahme in den Vertrag wirksam sein.
Wer durch einen Untermietvertrag zum Vermieter werden will, der muss vorher Ihnen als Hauptvermieter Bescheid geben. Um Schwierigkeiten mit Untermietern zu vermeiden, sollten Sie mit Ihren Mietern über eine mögliche Untervermietung sprechen, bevor die Hauptmieter einziehen. Bieten Sie etwa Ihre Hilfe beim Erstellen des Untermietvertrags an. So gewinnen Sie nicht nur das Wohlwollen des Mieters, sondern können auch auf potenzielle Gefahren der Untervermietung für Ihre Wohnung aufmerksam machen. Die Genehmigung der Untermiete wird in einem separaten Dokument vereinbart, wie auch die Genehmigung der Haustierhaltung von Hund und Katze.
Neben dem Fokus auf der Vertragsgenerierung für Kanzleizwecke hilft Dokumentengenerator.de in vielen Wirtschaftsbereichen bei der effizienten Erzeugung von Dokumenten.
© Copyright – Dokumentengenerator.de
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