Patientenverfügung
Vorsorgeregelung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit
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Vorsorgeregelung für den Fall der Einwiligungsunfähigkeit
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Mit unserem smarten Assistenten erstellen Sie schnell und einfach Ihre persönliche Patientenverfügung.Unser Assistent hilft Ihnen, ein hochindividualisiertes Dokument zu erstellen, das genau auf Ihre Situation und Vorstellung abgestimmt ist. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihrer persönlichen Patientenverfügung zum Download. Regeln Sie jetzt selbst, ob und wie lange Ihr Leben mit allen Mitteln verlängert werden soll. Nehmen Sie Ihrer Familie und ärztlichen Personal die Last ab zu entscheiden, was Lebensqualität oder würdevolles Sterben bedeutet.
Eingangsformel
In diesem Abschnitt können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Person machen.
Diese Angaben sollten möglichst vollständig angeben werden, damit Ihnen die Verfügung eindeutig zugeordnet wird und nicht für unwirksam erklärt werden kann.
Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
Für welche medizinische (Not-)Fälle möchten Sie heute bereits Entscheidungen treffen? Es gibt verschiedene Umstände, in deren Zusammenhang eine Entscheidungsunfähigkeit auftritt. Die häufigsten sind:
Mit einer genauen Beschreibung solcher Fälle machen Sie deutlich, dass Sie sich sehenden Auges entschieden haben, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. So ist etwa ein zu allgemeines Erklären der unbedingten Lebenserhaltung eine ungenaue Beschreibung und führt häufig zu Missverständnissen. Entweder denken die Ärzte, Sie hätten etwas anderes gemeint, oder sie sagen, dass der Fall in Ihrer Verfügung nicht geklärt ist. Daher sollten Sie in diesem Abschnitt immer maximal konkret sein, damit Ihnen kein anderer Willen unterstellt werden kann.
Festlegung der gewünschten ärztlichen Maßnahmen
Hier können Sie festlegen, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie erhalten. Außerdem können Sie festlegen, welchen Umfang diese haben sollen und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Hierzu zählen Maßnahmen zur Schmerzbehandlung durch Medikamente, der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, der Blutwäsche (Dialyse) und der künstlichen Beatmung.
Sie werden ebenfalls gebeten, eine allgemeine Haltung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen anzugeben. Die Bestimmungen zu den einzelnen Maßnahmen sind dabei Bekräftigungen oder Ausnahmen der allgemeinen Grundhaltung.
Ob Sie grundsätzlich auf Maßnahmen verzichten möchten oder ob jede Möglichkeit zur Lebenserhaltung genutzt werden sollte: In beiden Fällen ist die Formulierung entscheidend, um die Wirksamkeit der Verfügung nicht einzuschränken. So muss etwa die Behandlung belastender Symptome auch bei Ablehnung bestimmter Maßnahmen zugelassen werden. Am wichtigsten sind dabei die Behandlung von Schmerzen, Atemnot und Angstzuständen.
Behandlungsort und gewünschter Beistand
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche zum Behandlungsort bzw. der Verlegung während des Sterbeprozesses festgehalten. Sie können wählen zwischen Hospiz, Krankenhaus oder einer vertrauten Umgebung, wie Ihrem Zuhause. Ebenso können Sie Personen oder Angehörige bestimmter Organisationen, wie Hospizdienste oder Religionsgemeinschaften, bestimmen, die Ihnen während dieser Phasen Beistand leisten sollen.
Gerade wenn Sie wach und klar, aber für andere nicht mehr verständlich sind, ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Sie sollten Ihre anderen Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen: Ein Krankenhaus bietet zwar eine bessere medizinische Betreuungsmöglichkeit, Hospize oder Ihr Zuhause jedoch einen persönlicheren Beistand.
Sonderregelung zur Schweigepflicht
In diesem Abschnitt können Sie Personen angeben, die nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen sollen, also Informationen über Ihren Zustand und die angesetzten Maßnahmen erhalten dürfen.
Denken Sie daran, dass Familienangehörige und Partner nicht automatisch Anrecht auf Informationen haben.
Verweis auf Vorsorgeverfügungen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben, können Sie in diesem Abschnitt darauf hinweisen.
Mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie Personen bestimmen, die Sie während Ihrer Krankheit vertreten. Fallen medizinische Entscheidungen an oder soll Ihr Patientenwille umgesetzt werden, können die benannten Vertreter für die Umsetzung sorgen oder die Entscheidung für Sie treffen. Fallen zusätzliche geschäftliche Angelegenheiten oder Behördengänge an, können Bevollmächtigte diese für Sie erledigen. Besonders wenn andere, wie Kinder, Angestellte oder Mieter auf Sie angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Erläuterungen zur Weltansicht und Wertvorstellung
Hier können Sie zusätzliche Interpretationshilfen angeben, etwa Erläuterungen zur Ihrer Weltansicht oder religiösen Wertvorstellung. Diese können Sie der Verfügung beilegen.
Die Patientenverfügung selbst muss sachlich gehalten werden, um die schnelle Umsetzung zu erleichtern. In der Erläuterung dagegen stellen Sie Ihre persönlichen Gefühle und Einstellung zum Leben, dem Tod und anderen für Sie wichtigen Themen dar. Beachten Sie, dass die Erläuterung nur dann ein Teil der Verfügung ist, wenn sie auch explizit erwähnt wird. Im Zweifelsfall werden einfach dazugelegte Interpretationshilfen nicht berücksichtigt.
Organspende
Hier werden Ihre Wünsche zur Organspende festgehalten.
Obwohl eine Patientenverfügung und Organspende im ersten Moment wie Gegensätze wirken, ist es wichtig auf die korrekte Formulierung zu achten. Ein Ausschließen lebensverlängernder Maßnahmen ist beispielsweise mit der Organspende nicht unvereinbar, solange für diesen Zweck eine Ausnahme formuliert und ausgewählt wird.
Schlussformalien
Alternativ zu einer allgemeinen Bekräftigung Ihrer Zurechnungsfähigkeit können in diesem Abschnitt auch eine Bestätigung der Einwilligunsfähigkeit oder Aufklärung, etwa durch einen Arzt, festgehalten werden. Ebenso können Sie entscheiden, ob die Verfügung zeitlich begrenzt werden soll oder nur dann gültig ist, wenn sie regelmäßig per Unterschrift bestätigt wird.
Eingangsformel
In diesem Abschnitt können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Person machen.
Diese Angaben sollten möglichst vollständig angeben werden, damit Ihnen die Verfügung eindeutig zugeordnet und nicht für Unwirksam erklärt werden kann.
Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
Dieser Abschnitt regelt in welchen dieser Fällen Ihre Verfügungen angewandt werden soll. Es gibt mehrere Situationen, in deren Kontext Entscheidungsunfähigkeit auftreten kann, wozu neben dem unmittelbaren Sterbeprozesses etwa auch das Wachkoma, Einschränkungen durch Demenz oder andere Hinrschädigungen als Folge von Unfällen, sowie Folge des Endstadiums einer tödlichen Krankheit deren Todeszeitpunkt jedoch noch nicht absehbar ist zählen.
Die genaue Beschreibung der Fälle macht deutlich, dass Sie ihren Willen für diese Situationen gelten und Sie sehenden Auges die Maßnahmen festgelegt haben. Entsprechend kann Ihnen kein anderweitiger Wille aufgrund einer zu allgemeinen Erklärung der unbedingten Lebenserhaltung oder Einstellung aller Maßnahmen unterstellt werden.
Festlegung der gewünschten ärztlichen Maßnahmen
Hier können Sie festlegen welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie erhalten bzw. welchen Umfang diese haben sollen und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Hierzu zählen Maßnahmen Schmerzbehandlung durch Medikamente, der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszfuhr, der Blutwäsche (Dialyse) und der künstlichen Beatmung.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit eine allgemeine Haltung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen, wobei die anderen Bestimmungen entsprechend Bekräftigungen oder Ausnahmen darstellen. Ob Sie grundsätzlich auf Maßnahmen verzichten möchten oder ob jede Möglichkeit zur Lebenserhaltung genutzt werden sollte. In beiden Fällen ist die Formulierung entscheidend, da in jedem Fall die Beseitigung belastender Symptome, wie Schmerzen, Atemnot und Angstzustände gewährleistet werden muss um die Wirksamkeit der Verfügung nicht einzuschränken.
Behandlungsort und gewünschter Beistand
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche zum Behandlungsort bzw. der Verlegung während des Sterbeprozesses festgehalten. Sie können zwischen Hospiz, Krankenhaus oder einer vertrauten Umgebung, wie Ihrem Zuhause, wählen. Ebenso können Sie Personen oder Angehörige bestimmter Organisationen, wie Hospizdienste oder Religionsgemeinschaften, bestimmen, die Ihnen während dieser Phasen Beistand leisten sollen.
Gerade in Fällen, in denen Sie zwar zurechnungsfähig sind Ihren Willen jedoch nicht mehr verständlich äußern können ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Sie sollten Ihre anderen Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen: Ein Krankenhaus bietet zwar eine bessere medizinische Betreuungsmöglichkeit, Hospize oder Ihr Zuhause jedoch einen persönlicheren Beistand.
Sonderregelung zur Schweigepflicht
In diesem Abschnitt können Sie Personen, etwa Ihres nahen Umfelds, Zugang zu Informationen erlauben, die sonst unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Entgegen gängiger Annahme sind Ärzte und Pflegepersonal auch nahen Angehörigen zur Schweigepflicht verpflichtet, die bis über den Tod hinaus gilt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Angehörigen oder enge Freunde nicht im Krankenhaus stehen und vergeblich nach Ihrem Zustand fragen sollten Sie ihre Ärzte von der Schweigepflicht diesen gegenüber entbinden.
Gültigkeit und Durchsetzung
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche bezüglich Auslegungsfällen festgehalten. Sie können regeln ob im konkreten Fall eine Willensänderung bei entsprechenden Anzeichen Ihres Verhaltens abgelesen werden darf, ob bestimmte Personen ihres Vertrauens mit der Auslegung von Zweifelsfällen beauftragt werden sollen oder eine Person für die Überwachung der Umsetzung ihrer Verfügung beauftragt werden sollte.
Auch wenn Sie ihre Wünsche konkret festhalten, sind mehrere Personen in den Entscheidungsprozess zur Umsetzung involviert. Wird diese Entscheidung nicht getroffen kann in der Regel nur ein längerer Auslegungsprozess Klarheit schaffen, an dessen Ende Ihre Wünsche falsch ausgelegt werden könnten.
Verweis auf Vorsorgeverfügungen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben, können Sie in diesem Abschnitt darauf hinweisen.
Mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie bestimmten Personen bestimmen, die Sie während Ihrer Krankheit vertreten. Fallen medizinische Entscheidungen an oder soll Ihr Patientenwille umgesetzt werden, können die benannten Vertreter für die Umsetzung sorgen oder die Entscheidung für Sie treffen. Fallen zusätzliche geschäftliche Angelegenheiten oder Behördengänge an können Bevollmächtigte diese für Sie erledigen. Besonders wenn andere, wie Kinder, Angestellte oder Mieter auf Sie angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Erläuterungen zur Weltansicht und Wertvorstellung
Hier können Sie zusätzliche Interpretationshilfen, etwa Erläuterungen zur Ihrer Weltansicht oder religiösen Wertvorstellung, angeben, die Sie der Verfügung beilegen.
Während die Patientenverfügung möglichst sachlich gehalten werden muss, um die schnelle Umsetzung zu erleichtern, können Sie in den Erläuterungen ihre persönlichen Gefühle und Einstellung zum Leben, dem Tod und anderen Ihnen wichtigen Themen zu Ausdruck bringen. Beachten Sie, dass das bloße Beilegen der Erläuterungen diese nicht zum Teil Ihrer Verfügung macht und diese dann nicht berücksichtigt werden können.
Organspende
Hier werden Ihre Wünsche zur Organspende festgehalten.
Obwohl eine Patientenverfügung und Organspende im ersten Moment wie Antithesen wirken, ist es wichtig auf die korrekte Formulierung zu achten. Ein Auschließen lebensverlängernder Maßnahmen ist beispielsweise nicht unvereinbar, solange für diesen Zweck eine Ausnahme formuliert und ausgewählt wird.
Schlussformalien
Alternativ zu einer allgemeinen Bekräftigung Ihrer Zurechnungsfähigkeit können in diesem Abschnitt auch eine Bestätigung der Einwilligunsfähigkeit oder Aufklärung, etwa durch einen Arzt, festgehalten werden. Ebenso können Sie entscheiden, ob die Verfügung zeitlich begrenzt werden soll oder zur weiteren Gültigkeit eine regelmäßige Bestätigung per erneuter Unterschrift verlangt.
Ob als Folge von Unfall, Krankheit oder Altersanzeichen, die Patientenverfügung dient dazu Ihren Willen auch dann zu ermitteln, wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können. Sie sollte daher nicht zu allgemein gehalten sein, also keine generelle Ablehnung aller Maßnahmen im Falle einer allgemeinen Entscheidungsunfähigkeit beinhalten. Dann wären Ärzte berechtigt, Ihre Wünsche zu ignorieren. Damit Ihre Verfügung auch wirklich wirksam ist, sollten Sie vielmehr spezifische Anwendungsfälle und den Umfang der medizinischen Maßnahmen festlegen.
Patientenverfügungen sind immer schriftlich festzuhalten und gelten nur so lange, bis Sie widerrufen werden: Sie können Ihre Meinung also jederzeit ändern. Sie können Ihre Verfügung auch durch einen Notar beglaubigen lassen, Ihre Unterschrift ist für die Wirksamkeit jedoch ausreichend.
Sollte das ärztliche Personal Priorität auf Lebenserhalt, Schmerzstillung oder Erhalt wegen Organspende legen? Wie können Sie sicherstellen, dass im Zweifelsfall Ihre Wünsche durchgesetzt werden? Können Sie eine zeitliche Begrenzung der Patientenverfügung festlegen? Wie können Sie verhindern, dass Ihr Willen angezweifelt wird? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator schützen Sie sich gleichzeitig vor schwammigen Formulierungen, sodass Sie Ihre Wünsche differenziert und gemäß Ihrer Weltansicht festlegen können. Bestimmen Sie selbst, welche Behandlungsmaßnahmen Ihrer Meinung nach in Ordnung sind. Der Generator passt das Dokument auch auf Ihre Situation an: So können Sie keine wichtigen Angaben vergessen und unpassende Textteile führen nicht zu einer unnötigen Debatte über Ihren Willen.
zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung
Ute Unbekannt,
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesundheitswesen.
Mit unserem smarten Assistenten erstellen Sie schnell und einfach Ihre persönliche Patientenverfügung. Unser Assistent hilft Ihnen, ein hochindividualisiertes Dokument zu erstellen, das genau auf Ihre Situation und Vorstellung abgestimmt ist. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihrer persönlichen Patientenverfügung zum Download. Regeln Sie jetzt selbst, ob und wie lange Ihr Leben mit allen Mitteln verlängert werden soll. Nehmen Sie Ihrer Familie und ärztlichen Personal die Last ab zu entscheiden, was Lebensqualität oder würdevolles Sterben bedeutet.
Eingangsformel
In diesem Abschnitt können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Person machen.
Diese Angaben sollten möglichst vollständig angeben werden, damit Ihnen die Verfügung eindeutig zugeordnet wird und nicht für unwirksam erklärt werden kann.
Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
Für welche medizinische (Not-)Fälle möchten Sie heute bereits Entscheidungen treffen? Es gibt verschiedene Umstände, in deren Zusammenhang eine Entscheidungsunfähigkeit auftritt. Die häufigsten sind:
Mit einer genauen Beschreibung solcher Fälle machen Sie deutlich, dass Sie sich sehenden Auges entschieden haben, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. So ist etwa ein zu allgemeines Erklären der unbedingten Lebenserhaltung eine ungenaue Beschreibung und führt häufig zu Missverständnissen. Entweder denken die Ärzte, Sie hätten etwas anderes gemeint, oder sie sagen, dass der Fall in Ihrer Verfügung nicht geklärt ist. Daher sollten Sie in diesem Abschnitt immer maximal konkret sein, damit Ihnen kein anderer Willen unterstellt werden kann.
Festlegung der gewünschten ärztlichen Maßnahmen
Hier können Sie festlegen, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie erhalten. Außerdem können Sie festlegen, welchen Umfang diese haben sollen und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Hierzu zählen Maßnahmen zur Schmerzbehandlung durch Medikamente, der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, der Blutwäsche (Dialyse) und der künstlichen Beatmung.
Sie werden ebenfalls gebeten, eine allgemeine Haltung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen anzugeben. Die Bestimmungen zu den einzelnen Maßnahmen sind dabei Bekräftigungen oder Ausnahmen der allgemeinen Grundhaltung.
Ob Sie grundsätzlich auf Maßnahmen verzichten möchten oder ob jede Möglichkeit zur Lebenserhaltung genutzt werden sollte: In beiden Fällen ist die Formulierung entscheidend, um die Wirksamkeit der Verfügung nicht einzuschränken. So muss etwa die Behandlung belastender Symptome auch bei Ablehnung bestimmter Maßnahmen zugelassen werden. Am wichtigsten sind dabei die Behandlung von Schmerzen, Atemnot und Angstzuständen.
Behandlungsort und gewünschter Beistand
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche zum Behandlungsort bzw. der Verlegung während des Sterbeprozesses festgehalten. Sie können wählen zwischen Hospiz, Krankenhaus oder einer vertrauten Umgebung, wie Ihrem Zuhause. Ebenso können Sie Personen oder Angehörige bestimmter Organisationen, wie Hospizdienste oder Religionsgemeinschaften, bestimmen, die Ihnen während dieser Phasen Beistand leisten sollen.
Gerade wenn Sie wach und klar, aber für andere nicht mehr verständlich sind, ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Sie sollten Ihre anderen Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen: Ein Krankenhaus bietet zwar eine bessere medizinische Betreuungsmöglichkeit, Hospize oder Ihr Zuhause jedoch einen persönlicheren Beistand.
Sonderregelung zur Schweigepflicht
In diesem Abschnitt können Sie Personen angeben, die nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen sollen, also Informationen über Ihren Zustand und die angesetzten Maßnahmen erhalten dürfen.
Denken Sie daran, dass Familienangehörige und Partner nicht automatisch Anrecht auf Informationen haben.
Verweis auf Vorsorgeverfügungen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben, können Sie in diesem Abschnitt darauf hinweisen.
Mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie Personen bestimmen, die Sie während Ihrer Krankheit vertreten. Fallen medizinische Entscheidungen an oder soll Ihr Patientenwille umgesetzt werden, können die benannten Vertreter für die Umsetzung sorgen oder die Entscheidung für Sie treffen. Fallen zusätzliche geschäftliche Angelegenheiten oder Behördengänge an, können Bevollmächtigte diese für Sie erledigen. Besonders wenn andere, wie Kinder, Angestellte oder Mieter auf Sie angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Erläuterungen zur Weltansicht und Wertvorstellung
Hier können Sie zusätzliche Interpretationshilfen angeben, etwa Erläuterungen zur Ihrer Weltansicht oder religiösen Wertvorstellung. Diese können Sie der Verfügung beilegen.
Die Patientenverfügung selbst muss sachlich gehalten werden, um die schnelle Umsetzung zu erleichtern. In der Erläuterung dagegen stellen Sie Ihre persönlichen Gefühle und Einstellung zum Leben, dem Tod und anderen für Sie wichtigen Themen dar. Beachten Sie, dass die Erläuterung nur dann ein Teil der Verfügung ist, wenn sie auch explizit erwähnt wird. Im Zweifelsfall werden einfach dazugelegte Interpretationshilfen nicht berücksichtigt.
Organspende
Hier werden Ihre Wünsche zur Organspende festgehalten.
Obwohl eine Patientenverfügung und Organspende im ersten Moment wie Gegensätze wirken, ist es wichtig auf die korrekte Formulierung zu achten. Ein Ausschließen lebensverlängernder Maßnahmen ist beispielsweise mit der Organspende nicht unvereinbar, solange für diesen Zweck eine Ausnahme formuliert und ausgewählt wird.
Schlussformalien
Alternativ zu einer allgemeinen Bekräftigung Ihrer Zurechnungsfähigkeit können in diesem Abschnitt auch eine Bestätigung der Einwilligunsfähigkeit oder Aufklärung, etwa durch einen Arzt, festgehalten werden. Ebenso können Sie entscheiden, ob die Verfügung zeitlich begrenzt werden soll oder nur dann gültig ist, wenn sie regelmäßig per Unterschrift bestätigt wird.
Ute Unbekannt,
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesundheitswesen.
Eingangsformel
In diesem Abschnitt können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Person machen.
Diese Angaben sollten möglichst vollständig angeben werden, damit Ihnen die Verfügung eindeutig zugeordnet und nicht für Unwirksam erklärt werden kann.
Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
Dieser Abschnitt regelt in welchen dieser Fällen Ihre Verfügungen angewandt werden soll. Es gibt mehrere Situationen, in deren Kontext Entscheidungsunfähigkeit auftreten kann, wozu neben dem unmittelbaren Sterbeprozesses etwa auch das Wachkoma, Einschränkungen durch Demenz oder andere Hinrschädigungen als Folge von Unfällen, sowie Folge des Endstadiums einer tödlichen Krankheit deren Todeszeitpunkt jedoch noch nicht absehbar ist zählen.
Die genaue Beschreibung der Fälle macht deutlich, dass Sie ihren Willen für diese Situationen gelten und Sie sehenden Auges die Maßnahmen festgelegt haben. Entsprechend kann Ihnen kein anderweitiger Wille aufgrund einer zu allgemeinen Erklärung der unbedingten Lebenserhaltung oder Einstellung aller Maßnahmen unterstellt werden.
Festlegung der gewünschten ärztlichen Maßnahmen
Hier können Sie festlegen welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie erhalten bzw. welchen Umfang diese haben sollen und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Hierzu zählen Maßnahmen Schmerzbehandlung durch Medikamente, der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszfuhr, der Blutwäsche (Dialyse) und der künstlichen Beatmung.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit eine allgemeine Haltung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen, wobei die anderen Bestimmungen entsprechend Bekräftigungen oder Ausnahmen darstellen. Ob Sie grundsätzlich auf Maßnahmen verzichten möchten oder ob jede Möglichkeit zur Lebenserhaltung genutzt werden sollte. In beiden Fällen ist die Formulierung entscheidend, da in jedem Fall die Beseitigung belastender Symptome, wie Schmerzen, Atemnot und Angstzustände gewährleistet werden muss um die Wirksamkeit der Verfügung nicht einzuschränken.
Behandlungsort und gewünschter Beistand
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche zum Behandlungsort bzw. der Verlegung während des Sterbeprozesses festgehalten. Sie können zwischen Hospiz, Krankenhaus oder einer vertrauten Umgebung, wie Ihrem Zuhause, wählen. Ebenso können Sie Personen oder Angehörige bestimmter Organisationen, wie Hospizdienste oder Religionsgemeinschaften, bestimmen, die Ihnen während dieser Phasen Beistand leisten sollen.
Gerade in Fällen, in denen Sie zwar zurechnungsfähig sind Ihren Willen jedoch nicht mehr verständlich äußern können ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Sie sollten Ihre anderen Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen: Ein Krankenhaus bietet zwar eine bessere medizinische Betreuungsmöglichkeit, Hospize oder Ihr Zuhause jedoch einen persönlicheren Beistand.
Sonderregelung zur Schweigepflicht
In diesem Abschnitt können Sie Personen, etwa Ihres nahen Umfelds, Zugang zu Informationen erlauben, die sonst unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Entgegen gängiger Annahme sind Ärzte und Pflegepersonal auch nahen Angehörigen zur Schweigepflicht verpflichtet, die bis über den Tod hinaus gilt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Angehörigen oder enge Freunde nicht im Krankenhaus stehen und vergeblich nach Ihrem Zustand fragen sollten Sie ihre Ärzte von der Schweigepflicht diesen gegenüber entbinden.
Gültigkeit und Durchsetzung
In diesem Abschnitt werden Ihre Wünsche bezüglich Auslegungsfällen festgehalten. Sie können regeln ob im konkreten Fall eine Willensänderung bei entsprechenden Anzeichen Ihres Verhaltens abgelesen werden darf, ob bestimmte Personen ihres Vertrauens mit der Auslegung von Zweifelsfällen beauftragt werden sollen oder eine Person für die Überwachung der Umsetzung ihrer Verfügung beauftragt werden sollte.
Auch wenn Sie ihre Wünsche konkret festhalten, sind mehrere Personen in den Entscheidungsprozess zur Umsetzung involviert. Wird diese Entscheidung nicht getroffen kann in der Regel nur ein längerer Auslegungsprozess Klarheit schaffen, an dessen Ende Ihre Wünsche falsch ausgelegt werden könnten.
Verweis auf Vorsorgeverfügungen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben, können Sie in diesem Abschnitt darauf hinweisen.
Mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie bestimmten Personen bestimmen, die Sie während Ihrer Krankheit vertreten. Fallen medizinische Entscheidungen an oder soll Ihr Patientenwille umgesetzt werden, können die benannten Vertreter für die Umsetzung sorgen oder die Entscheidung für Sie treffen. Fallen zusätzliche geschäftliche Angelegenheiten oder Behördengänge an können Bevollmächtigte diese für Sie erledigen. Besonders wenn andere, wie Kinder, Angestellte oder Mieter auf Sie angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Erläuterungen zur Weltansicht und Wertvorstellung
Hier können Sie zusätzliche Interpretationshilfen, etwa Erläuterungen zur Ihrer Weltansicht oder religiösen Wertvorstellung, angeben, die Sie der Verfügung beilegen.
Während die Patientenverfügung möglichst sachlich gehalten werden muss, um die schnelle Umsetzung zu erleichtern, können Sie in den Erläuterungen ihre persönlichen Gefühle und Einstellung zum Leben, dem Tod und anderen Ihnen wichtigen Themen zu Ausdruck bringen. Beachten Sie, dass das bloße Beilegen der Erläuterungen diese nicht zum Teil Ihrer Verfügung macht und diese dann nicht berücksichtigt werden können.
Organspende
Hier werden Ihre Wünsche zur Organspende festgehalten.
Obwohl eine Patientenverfügung und Organspende im ersten Moment wie Antithesen wirken, ist es wichtig auf die korrekte Formulierung zu achten. Ein Auschließen lebensverlängernder Maßnahmen ist beispielsweise nicht unvereinbar, solange für diesen Zweck eine Ausnahme formuliert und ausgewählt wird.
Schlussformalien
Alternativ zu einer allgemeinen Bekräftigung Ihrer Zurechnungsfähigkeit können in diesem Abschnitt auch eine Bestätigung der Einwilligunsfähigkeit oder Aufklärung, etwa durch einen Arzt, festgehalten werden. Ebenso können Sie entscheiden, ob die Verfügung zeitlich begrenzt werden soll oder zur weiteren Gültigkeit eine regelmäßige Bestätigung per erneuter Unterschrift verlangt.
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Patientenverfügungen sind immer schriftlich festzuhalten und gelten nur so lange, bis Sie widerrufen werden: Sie können Ihre Meinung also jederzeit ändern. Sie können Ihre Verfügung auch durch einen Notar beglaubigen lassen, Ihre Unterschrift ist für die Wirksamkeit jedoch ausreichend.
Sollte das ärztliche Personal Priorität auf Lebenserhalt, Schmerzstillung oder Erhalt wegen Organspende legen? Wie können Sie sicherstellen, dass im Zweifelsfall Ihre Wünsche durchgesetzt werden? Können Sie eine zeitliche Begrenzung der Patientenverfügung festlegen? Wie können Sie verhindern, dass Ihr Willen angezweifelt wird? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator beugen Sie gleichzeitig schwammigen Formulierungen vor, sodass Sie Ihre Wünsche differenziert und gemäß Ihrer Weltansicht festlegen können. Bestimmen Sie selbst, welche Behandlungsmaßnahmen Ihrer Meinung nach in Ordnung sind. Durch den Generator wird das Dokument auf Ihre Situation angepasst: so können keine wichtigen Angaben vergessen werden oder unpassende Textteile zu einer unnötigen Debatte über Ihren Willen führen.
zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung
Der Generator ist dialog-gesteuert: Sie werden gebeten, ein paar einfache Fragen zu beantworten.
Durch Ihre Antworten entscheidet der Generator automatisch, welche Leerstellen des Textes ergänzt und welche Textteile entfernt werden müssen. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Fragen beantworten und Angaben ausfüllen, damit alle Leerstellen gefüllt und die Textteile richtig ausgewählt werden.
Wenn Sie alles ausgefüllt haben, klicken Sie einfach auf ‘Dokument jetzt generieren’ und Ihr unterschriftsfertiges PDF wird direkt erzeugt. Probieren Sie es gleich selbst!
Bei akuter Krankheit oder anderen Situationen, in denen die Entscheidungsfähigkeit angezweifelt werden könnte, ist es ratsam zusätzliche Zeugen unterschreiben zu lassen. Ärzte können beispielsweise Ihre Entscheidungsfähigkeit bezeugen. Fachkundige Stellen, wie Hausärzte, bieten häufig auch zusätzliche Aufklärung zum Thema Vorsorgeverfügung an. Falls Sie sich unsicher sind, welche medizinischen Folgen Ihre Entscheidungen haben, können Sie dort um Rat fragen.
Um wirksam zu werden, muss das medizinische Personal an die Verfügung kommen. Tragen Sie am besten einen Hinweis auf die Patientenverfügung wie die Notfallkontaktdaten einer Vertrauensperson immer mit sich. Bewahren Sie das Original der Verfügung an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort auf. Sie können zusätzlich Kopien an Freunde und Familie geben und gegebenenfalls eine Kopie bei Ihrem Hausarzt hinterlegen.
Um keinen Zweifel an Ihrer Patientenverfügung aufkommen zu lassen, können Sie der Verfügung Erläuterungen Ihrer Weltansicht beilegen. Hier können Sie erklären, was für Sie Lebensqualität bedeutet oder inwiefern Ihre Entscheidungen aufgrund Ihrer Religion motiviert sind. Sprechen Sie auch mit Angehörigen oder Bevollmächtigten, sodass die Ihre Wünsche kennen und, als zusätzliche Versicherung, auf deren Umsetzung achten.
Ob generelle zeitliche Begrenzung oder Verfügung auf Dauer: Sie sollten Ihre Verfügung in regelmäßigen Abständen lesen und prüfen, ob sie noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Falls Sie Ihre Meinung geändert haben oder Sie Ihre Wünsche anpassen wollen, können Sie die Verfügung jederzeit formlos widerrufen. Wichtig sind dabei wiederum Datum und Unterschrift. Um deutlich zu machen, dass sich Ihre Wünsche geändert haben, können Sie die widerrufene Verfügung zusammen mit der neuen Bestimmung aufbewahren.
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Broschüre „Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“ mit Hinweisen zu den aktuellsten Bestimmungen zum Thema Patientenverfügung herausgegeben.
Die Bundesärztekammer bietet Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und der ärztlichen Sterbebegleitung.
Neben einen Infoblatt „Patientenverfügung in Kürze“, das im Zusammenhang mit dem staatlich geförderten Projekt ‚Wirtschaftlicher Verbraucherschutz‘ entstand, gibt die Verbraucherzentrale einen ausführlichen Ratgeber zum Thema heraus.
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Broschüre „Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“ mit Hinweisen zu den aktuellsten Bestimmungen zum Thema Patientenverfügung herausgegeben.
Die Bundesärztekammer bietet Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und der ärztlichen Sterbebegleitung.
Neben einen Infoblatt „Patientenverfügung in Kürze“, das im Zusammenhang mit dem staatlich geförderten Projekt ‚Wirtschaftlicher Verbraucherschutz‘ entstand, gibt die Verbraucherzentrale einen ausführlichen Ratgeber zum Thema heraus.
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Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich Ihre Behandlungswünsche fest. Damit sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie Entscheidungsunfähig sind und Ihren Behandlungswillen nicht mehr äußern können.
Was heißt das?
Sie müssen zustimmen, bevor ein Arzt eine Operation ansetzen oder Ihnen ein Medikament verabreichen darf. Es gibt allerdings Situationen, in denen Sie diese Zustimmung nicht geben können, weil Sie:
In diesem Fall entscheiden andere für Sie, es sei denn Sie haben durch die Verfügung Ihren Patientenwillen deutlich geäußert: Können Sie dem Arzt nicht mehr sagen, ob Sie eine bestimmte Behandlung möchten, kann man Ihren Willen aus der Patientenverfügung ablesen. Damit ist klar, ob Sie damit einverstanden sind oder diese Art der Behandlung nicht wünschen.
Ärzte sind an das geltende Medizinrecht und die Standards des Gesundheitssystems gebunden. Die müssen aber nicht immer mit Ihren Vorstellungen einer angemessenen Behandlung übereinstimmen. Gerade im Bereich der Lebensqualität sollten Sie daher vom Recht der Selbstbestimmung Gebrauch machen – stellen Sie sich die Frage: was bezeichnen Sie als Leiden und was als Leben? Ab wann tritt für Sie der Tod ein, ab wann würden Sie von Schmerz sprechen und was bedeutet Krankheit für Sie und Ihr Leben? Können Sie sich eine Situation vorstellen, die Sie nicht länger als unbedingt nötig ertragen wollen?
Sollte ein Notfall eintreten, sind Ihrer Familie und Ärzten ohne Patientenverfügung im rechtlichen Sinne die Hände gebunden. Medizinische Maßnahmen werden beispielsweise ohne Ihre Zustimmung eingeleitet. Falls Sie für den Notfall vorsorgen und über die Gestaltung Ihres Lebensendes selbst entscheiden wollen, anstatt diese schwierigen Entscheidungen in fremde Hände zu legen oder Ihre Familie zu belasten, dann sollten Sie rechtzeitig Ihren Patientenwillen festhalten.
Jede zurechnungsfähige Person über 18 Jahre kann jederzeit freiwillig seinen Patientenwillen äußern und schriftlich als Patientenverfügung festhalten.
Es ist nicht möglich, für andere eine Patientenverfügung zu erstellen, auch nicht für Personen mit starken Lernschwächen oder für ältere Familienmitglieder. Sie können anderen allerdings helfen, solange Sie keine Entscheidungen vorgeben oder eine Willensäußerung erzwingen. Sprechen Sie beispielsweise mit der Person über deren Ansichten zu Leben, Tod und Behandlung oder erklären Sie, was in einer Patientenverfügung geregelt wird und was nicht.
Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung als Vorsorge für Unfälle und andere Notfälle für jeden sinnvoll, da es ein Teil des Rechts auf selbstbestimmte Behandlung ist. Unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand oder der Güte Ihrer Versicherungen: auch Sie können durch plötzliche Ereignisse oder schnell fortschreitende Krankheiten jederzeit Einwilligungsunfähig werden.
Absehbarer als Unglücksfälle sind jedoch ein bereits bestehendes Leiden, eine erkannte Krankheit, fortschreitendes Alter oder ein anstehender Aufenthalt in einem Krankenhaus. Gerade beim letzten sollten Sie sicherstellen, dass das medizinische Personal über Ihren Willen informiert ist. Bitten Sie Ihren Pfleger oder eine Krankenschwester einfach eine Kopie Ihrer Verfügung zu Ihrer Krankenakte hinzuzufügen.
Landläufig ist die Ansicht verbreitet, dass Familienangehörige, wie der Partner oder erwachsene Kinder, über Ihre Behandlung entscheiden. Obwohl es üblich ist, dass Ärzte mit Familienangehörigen sprechen, können sie keine rechtskräftigen Entscheidungen treffen. Sollten Sie sich selbst nicht mehr zu Ihrer Behandlung äußern können, wird stattdessen ein Betreuer oder Bevollmächtigter die Entscheidungen treffen.
Haben Sie keine entsprechenden Vorsorgedokumente, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer für Sie bestellt, der versucht Ihren Patientenwillen zu ermitteln. Im Zweifelsfall muss jedoch vom Prinzip in dubio pro vita ausgegangen werden: Ihnen wird ein mutmaßlicher Wille zum Leben unterstellt. In anderen Worten werden (lebensverlängernde) Behandlungen auch dann durchgeführt, wenn dadurch schwere gesundheitliche Folgen oder Einschränkungen entstehen.
In einer Patientenverfügung regeln Sie medizinische Maßnahmen vorsorglich. Das heißt, dass Sie Maßnahmen für medizinische Fälle festlegen können, die nicht direkt anstehen oder bereits absehbar sind.
Entgegen dem Mythos, dass Sie wegen einer Patientenverfügung gar nicht behandelt werden, ist die Verfügung eine sehr präzise Willensäußerung: Sie sagen damit klar aus, wann Sie bestimmte Behandlungen wünschen und welche nicht eingeleitet werden sollen. Die Formulierungen der Verfügung müssen dabei nicht jede mögliche Neuerfindung der Medizin voraussehen. Sie sollte aber klar und deutlich Ihre Entscheidung zu bestimmten Behandlungsmethoden und den gesundheitlichen Standards wiedergeben, die Sie nicht zu unterschreiten wünschen.
Darüber hinaus können Sie Vertrauenspersonen benennen, die Ihren Ärzten als Ansprechpartner für Ihren Patientenwillen dienen, und den Beistand benennen, der in derartigen Ausnahmesituationen für Sie da sein sollte. Ebenso können Sie erlauben, dass Ärzte bestimmte Personen über Ihren gesundheitlichen Zustand informieren. Außerdem können Sie für den Notfall über Ihre bisherige Krankengeschichte informieren.
Eine Patientenverfügung regelt nur medizinische Maßnahmen und legt die im Notfall anwesenden Personen fest. Sie können nicht Ihre Wünsche zur Bestattung oder zu Vorsorgemaßnahmen festlegen, wie Vollmachten für Sorgerecht, Bankgeschäfte oder Wohnungspflege. Einiger dieser Maßnahmen können allerdings in anderen Vorsorgedokumenten geregelt werden.
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Behandlungswünsche fest. Es liegt jedoch an gesetzlich bestellten Betreuern oder Bevollmächtigten auf die Einhaltung Ihrer Wünsche zu achten. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht Vorschläge machen, wer als Ihr Betreuer bestellt werden soll, etwa Ihr Partner oder ein sehr enger Freund. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie, ohne ein Gericht einzuschalten, einer Person die Vollmacht geben, Ihre Behandlung zu beaufsichtigen oder sogar über Ihre Behandlung zu entscheiden.
Sie können einen Hinweis auf eine Patientenverfügung wie andere Notfalldokumente bei sich tragen. Dafür eignen sich Hinweiskarten, wie sie etwa von den Organspende-Ausweisen oder zum Hinweis auf bestimmte Krankheiten bekannt sind. Allerdings können Sie auch eine Kopie der Verfügung mitführen. Zusätzlich sollten Sie jedoch Familie und Freunde von der Verfügung erzählen. Zeigen Sie ihnen, wo Sie Ihre Verfügung aufbewahren, oder geben Sie ihnen eine Kopie der (aktuellen) Verfügung zum Aufbewahren.
Die Patientenverfügung galt lange Zeit nur als unverbindliche Willensäußerung, bevor der Gesetzgeber im Juni 2009 den Paragraf §1901a in das Bundesgesetzbuch (BGB, “Patientenverfügung”) aufnahm. Seitdem ist der Patientenwillen maßgeblich für die vom Arzt angesetzte Behandlung, auch wenn sich der Patient nicht selbst äußern kann. Betreuer und Bevollmächtigte haben bei der Einwilligungsunfähigkeit des Patienten die Pflicht die festgelegten Wünsche durchzusetzen. Und das unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung.
Der Bundesgerichtshof hat seitdem die Rechtsprechung konkretisiert, insbesondere durch die Entscheidungen von 2016 (BGH, Az XII ZB 61/16), 2017 (Az XII ZB 604/15) und jüngst 2018 (Az XII ZB 107/18). Aus den Gerichtsurteilen leiten sich konkrete Anforderungen zur Gültigkeit einer Patientenverfügung ab.
Besondere Maßgabe ist maximal konkret zu sein: eine Verfügung darf keine zu allgemein gehaltenen Aussagen treffen, wie die alleinige Ablehnung aller ‘lebensverlängernden Maßnahmen’ oder ‘das Ermöglichen eines würdevollen Todes’. Denn im Ernstfall ist nicht immer klar, was Sie als lebensverlängernd und was als lebensnotwendig bezeichnen. Ärzte rätseln dagegen, da der Unterschied zwischen ‘künstlicher’ und ‘natürlicher’ Ernährung aus medizinischer Sicht nicht problemlos ist: bereits der Einsatz einer Schnabeltasse kann als künstliche Ernährung bezeichnet und ein Strohhalm je nach Verwendung als Hilfe oder bloßer Komfort gesehen werden. Wenn Sie dagegen keine Ernährung durch Magensonde wünschen, sollte genau das in der Verfügung stehen.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar und das in einer Patientenverfügung zu fordern, kann Ihre gesamte Willensäußerung unwirksam machen. Einen eindeutigen Sterbewunsch für bestimmte Situationen zu formulieren, ist jedoch ein rechtskonformer und durchsetzbarer Patientenwillen. So können Sie festlegen, dass bei einem langen Koma oder nach einem lähmenden Schlagfall lebenserhaltende Maßnahmen, wie künstliche Beatmung, eingestellt werden.
Die Verfügung gilt, sobald Sie sie unterschrieben haben. Allerdings ist eine Patientenverfügung nur dann gültig, wenn Sie Ihre Behandlungswünsche mit medizinisch ausreichender Spezifik geäußert haben, volljährig und entscheidungsfähig sind. Die Patientenverfügung ist außerdem nur in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift gültig.
Die Gültigkeit kann von unzureichender medizinischer Spezifik und unzulässigen Inhalten eingeschränkt werden, etwa das Anfordern aktiver Sterbehilfe. Außerdem sollten Sie immer nur eine gültige Version Ihrer Patientenverfügung haben, da bei geänderter Vorstellung sonst nicht klar ist, welches Dokument gelten soll. Die Verfügung ist auch dann ungültig, wenn Sie etwa durch einen Vertragsabschluss zum Ausstellen der Verfügung gezwungen wurden oder Sie bei der Unterschrift nicht einwilligungsfähig sind.
Grundsätzlich gilt Ihre Verfügung nach Ihrer Unterschrift bis zu Ihrem Lebensende und, falls Sie Organspender sind, für diesen Fall auch über Ihren Tod hinaus. Allerdings kann ein großer Zeitraum zwischen Unterschriftsdatum und Ernstfall Zweifel aufkommen lassen: denn vielleicht haben sich Ihre Wünsche in der Zwischenzeit geändert?
Um dem vorzubeugen, können Sie festlegen, dass die Verfügung zu einem bestimmten Datum abläuft und nur durch Ihre erneute Unterschrift weiterhin gültig ist. Das ist eine beliebte Option, um Zweifel an Ihrer Verfügung auszuschließen oder sich selbst daran zu erinnern die festgelegten Wünsche regelmäßig zu prüfen. Alternativ können Sie Ihre Verfügung regelmäßig formlos bekräftigen.
“Hiermit bestätige ich, dass der in dieser Verfügung geäußerte Patientenwunsch weiterhin meinem Willen und Vorstellungen entspricht.
Max Mustermann, Ort, Datum
Unterschrift”
Ja, unter Umständen kann die Patientenverfügung durch neue Grundsatzentscheidungen außer Kraft gesetzt werden, so etwa geschehen im Fall des BGH Urteil 2016. Durch dieses Urteil wurden alle Verfügungen mit unpräziser Formulierung für anzweifelbar, wenn nicht sogar ungültig erklärt. Auch wenn derartige Grundsatzentscheidungen nicht jeden Tag getroffen werden, sollten Sie Ihre Verfügung nicht nur immer wieder bekräftigen, sondern auch regelmäßig die Formulierungen aktualisieren.
Nein, die Verfügung ist nur an die schriftliche Form, nicht an ein bestimmtes Format gebunden. Sie können, solange Ihre Handschrift von jedem lesbar ist, Ihre Verfügung von Hand verfassen oder sie mit dem Computer erstellen und ausdrucken. Beachten Sie, dass es sich bei der Verfügung um ein offizielles Dokument handelt und entsprechend seriös wirken sollte.
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Es reicht dabei, dass Sie gegenüber anderen den Widerruf aussprechen. Es ist jedoch sicherer, den Widerruf direkt auf der originalen Verfügung zu vermerken und die alte zu der neuen Verfügung zu legen. So ist für jeden die Änderung Ihrer Wünsche nachvollziehbar. Alternativ können Sie auch die alte Patientenverfügung zerreißen und wegwerfen.
„Hiermit widerrufe ich meine am (Datum) erstellte Patientenverfügung. Sie ist ab sofort nicht mehr wirksam und gültig. (Ausschließlich ab sofort gültig ist die von mir am (Datum) erstellte Patientenverfügung.)
Ute Unbekannt, Ort, Datum
Unterschrift”
Nein, die Verfügung ist mit Ihrer Unterschrift rechtlich wirksam und muss weder von einem Notar beglaubigt, noch von einem Arzt unterschrieben werden. In einigen Fällen kann Ihre Einwilligungsfähigkeit angezweifelt werden, wobei als häufige Gründe das Alter oder ein fortgeschrittener Krankheitsverlauf angegeben wird. In diesen Fällen ist die Bestätigung dieser Fähigkeit durch Ihren behandelnden Arzt oder Hausarzt jedoch sinnvoll, aber auch nicht zwingend.
Die Patientenverfügung ist ein freiwilliges Dokument, das Ihren persönlichen Patientenwillen festhält. Daher kann sie weder beantragt noch von anderen für Sie ausgestellt werden.
Generell ist eine Beratung rechtlich nicht erforderlich. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie die Verfügung Ihrem Hausarzt zeigen und sich beraten lassen. Während Ihr Hausarzt Sie über die Reichweite und die Konsequenzen Ihrer Entscheidung beraten kann, fehlt Ärzten allerdings häufig das Wissen um die rechtssicheren Formulierungen. Behandeln Sie diese Ratschläge also mit entsprechender Vorsicht.
Ihre Verfügung ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig und teure Beratungsangebote – bedenken Sie, dass der Regelsatz anfällt – die über eine rechtssichere, korrekte Formulierung hinausreicht, sollten Sie grundsätzlich bemängeln: ein Notar ist ein Anwalt und kein Arzt.
Sie sollten grundsätzlich keine Fertig-Vordrucke verwenden, denn in Ihrer Verfügung geht es ziemlich exakt um Leben und Tod. Im Notfall sollte Ihr Arzt Ihren Willen direkt erfassen und nicht erst rätseln, was im Dschungel der möglichen Antworten denn angekreuzt ist. Es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn ein Fertigtext nicht genau Ihre Meinung und Wünsche wiedergibt. Entsprechend kritisch werden derartige Dokumente von Medizinern behandelt.
Gleichzeitig entsprechen sie nicht immer den neuesten Anforderungen oder sind in sich nicht schlüssig: Sie möchten gleichzeitig Organspender sein und lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen? Mit der richtigen Formulierung eigentlich kein Problem. Leider werden derartige Kombinationen nicht immer ganz durchdacht oder die Organspende sogar auf einen Beizettel verbannt.
Sie sollten Muster und Vordrucke auch immer auf zu unpräzise Willensäußerungen prüfen: Wird nur von ‘unheilbarer Krankheit’ gesprochen oder generell alle ‘lebensverlängernden Maßnahmen’ abgelehnt, dann ist die Verfügung bereits nutzlos, da sie aus medizinischer Sicht unwirksam ist.
Eine weitere Hürde ist die mangelnde Hilfestellung beim Erstellen der Verfügung: was genau ist eigentlich ein Hospizdienst und brauche ich den dringend? Muss diese Aussage wirklich sein oder kann sie gestrichen werden? Und kann ich auch mehr als eine Antwort auswählen? Viel zu oft werden derartige Fragen zu statisch angegangen und nicht ausreichend erklärt.
Mit dem Dokumentengenerator erstellen Sie nicht nur ein Muster, sondern eine vollständig ausgefüllte, druckfertige und wirksame Patientenverfügung. Der Generator arbeitet mit Textbausteinen, die durch Ihre Eingabe an Ihre individuellen Vorstellungen angepasst werden. Das heißt: Der Generator hilft Ihnen nicht nur beim Ausfüllen, sondern die fertige Verfügung enthält nur die Angaben und Aussagen, die für Ihre Situation anwendbar sind. Ärzte müssen nicht erst lange suchen, sondern können auf einen Blick sehen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche zu unterbleiben haben.
Da die Patientenverfügung ein sehr individuelles Dokument ist, kann nicht von dem Standard gesprochen werden. Es hat sich jedoch ein häufig genutzter Aufbau entwickelt, der Ärzten und Ersthelfern hilft die sofort wichtigen Informationen direkt zu erfassen. Hier geht’s zum Aufbau
Obwohl die Patientenverfügung ein individuelles Dokument ist, sollte sie neutral und informativ gehalten sein. Nicht so die Erläuterung Ihrer Weltansicht: Hier sollten Sie in Ihren eigenen Worten Themen und Ansichten beschreiben, die Ihnen wichtig sind. Während die Länge keine feste Vorgabe hat, sollte sie aus rein praktischen Gründen zwischen einer halben und 10 Seiten liegen. Weniger und es ist keine Hilfe Ihren mutmaßlichen Willen festzustellen, mehr und es dauert zu lange, um das Dokument zu lesen.
Anregungen für die Erläuterung Ihrer Weltansicht:
Was bedeutet Ihnen Ihre Religion und welche Rolle spielt Sie in Ihrem Leben?
Haben Sie eine starke Überzeugung? Sind Sie zum Beispiel Pazifist oder Vegetarier und leiten daraus eine bestimmte Einstellung zum Leben ab? Oder würden Sie sich als Realist bezeichnen und leiten daraus eine Einstellung zum Thema Krankheit ab?
Gibt es Ihrer Meinung nach etwas nach dem Tod und wenn ja, was?
Was ist Ihnen wichtiger: ein möglichst langes Leben? Oder lieber ein intensiv erlebtes, aber vielleicht kürzeres Leben zu leben?
Haben Sie eine Liste mit Wünschen oder Aufgaben, die Sie unbedingt vor Ihrem Lebensende abhaken wollen?
Haben Sie Angst vor der Zukunft? Etwa davor, älter zu werden oder geliebte Menschen zu verlieren? Oder freuen Sie sich im Gegenteil auf die Gelegenheiten, die Ihre Zukunft noch bringen wird?
Sind Sie glücklich oder zufrieden mit Ihrem bisherigen Leben? Haben Sie schon alles erreicht, was Sie erreichen wollten?
Was ist Ihnen in Ihrem bisherigen Leben besonders wichtig gewesen? Ist Familie, Arbeit oder ein Freundeskreis ein wichtiger Bezugspunkt?
Bedauern Sie etwas in Ihrem Leben? Gibt es etwas, was Sie grundlegend ändern wollen oder würden?
Haben Sie bereits persönlich oder in Ihrem Umkreis Erfahrung mit Krankheit, Behinderung oder dem Sterben gemacht? Welche Ansicht haben Sie dazu? Was hat Ihnen bei dieser Erfahrung geholfen? Was denken Sie wäre das Schlimmste, was Ihnen selbst passieren kann? Und gibt es etwas anderes, was für Sie dagegen gar nicht so schlimm ist?
Sind Sie eine sehr eigenständige Person und legen Sie Wert darauf? Oder nehmen Sie gerne Hilfe von anderen an? Sehen Sie sich selbst als kontaktfreudig und würden niemals auf die Gesellschaft anderer verzichten? Oder möchten Sie anderen lieber nicht zur Last fallen?
Neben dem Fokus auf der Vertragsgenerierung für Kanzleizwecke hilft Dokumentengenerator.de in vielen Wirtschaftsbereichen bei der effizienten Erzeugung von Dokumenten.
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